Tätigkeitsbereiche im Zivilrecht
Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich meine Mandantschaft umfassend in sämtlichen Fragen des Werkvertragsrechts, Baurechts und Kaufvertragsrechts. Mein Ziel ist es, praxisnahe und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden – sei es durch präventive Vertragsgestaltung oder durch effektive Durchsetzung von Ansprüchen in Streitfällen.
Werkvertragsrecht & Baurecht
Das Werkvertragsrecht bildet die rechtliche Grundlage für zahlreiche Bau- und Handwerksverträge. Ich unterstütze Bauherrschaften, Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und vertrete sie in folgenden Bereichen:
- Vertragsgestaltung & Prüfung: Erstellung und Überprüfung von Bau- und Handwerksverträgen nach BGB und VOB/B
- Mängelansprüche: Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsrechten bei Baumängeln
- Werklohnforderungen: Geltendmachung und Abwehr von Zahlungsansprüchen
- Nachträge & Bauzeitverzögerungen: Beratung bei Streitigkeiten über Mehrkosten und Verzögerungen
- Baubegleitende Rechtsberatung: Unterstützung während der Bauphase zur Vermeidung von Streitigkeiten
- Vertretung vor Gericht & Schlichtung: Prozessführung und alternative Streitbeilegung bei Baukonflikten
Kaufvertragsrecht
Das Kaufvertragsrecht betrifft sowohl Verbraucher*innen als auch Unternehmen. Ich berate und vertrete meine Mandantschaft in folgenden Angelegenheiten:
- Mängelgewährleistung & Rückabwicklung: Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Sach- und Rechtsmängeln
- Produkthaftung: Beratung zu Haftungsrisiken und Schadensersatzansprüchen
- Verzug & Nichterfüllung: Durchsetzung von Liefer- und Zahlungsansprüchen
- Vertragsgestaltung & AGB-Prüfung: Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ich stehe meiner Mandantschaft sowohl beratend als auch prozessual zur Seite und entwickle maßgeschneiderte Lösungen, um deren Interessen bestmöglich durchzusetzen.