Erbrecht

Meine Tätigkeit als Anwalt im Erbrecht


Als Anwalt im Erbrecht bin ich auf die Durchsetzung der Erbansprüche meiner Mandantschaft spezialisiert. Dabei helfe ich sowohl bei der Wahrung von Ansprüchen aus Testamenten als auch bei der Klärung von rechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit Erbschaften und Nachlassregelungen. Mein Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden oder effektiv zu lösen.



1. Durchsetzung von Erbansprüchen


Ich setze die Erbansprüche meiner Mandantschaft durch, wenn diese beispielsweise von anderen Erben nicht anerkannt werden oder der Erbteil nicht korrekt ausgezahlt wird. Dies umfasst die Geltendmachung von Ansprüchen auf das Erbe, die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und die Klärung von Testamentsauslegungen, wenn der letzte Wille unklar oder angefochten ist. Ich sorge dafür, dass alle gesetzlichen Rechte meiner Mandantschaft gewahrt werden und sie ihren gerechten Anteil am Nachlass erhalten.



2. Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft


In Fällen, in denen eine Erbengemeinschaft entsteht, kommt es oft zu Konflikten bei der Aufteilung des Nachlasses. Ich unterstütze meine Mandantschaft dabei, ihre Erbansprüche durchzusetzen und eine faire Verteilung des Nachlasses sicherzustellen. Dabei prüfe ich die rechtliche Situation und setze mich für eine Lösung ein, die Ihre wahrt, sei es durch außergerichtliche Einigung oder, falls notwendig, durch gerichtliche Auseinandersetzung.



3. Testamentsanfechtung und Durchsetzung des letzten Willens


Kommt es zu Zweifeln oder Konflikten hinsichtlich der Gültigkeit eines Testaments, übernehme ich die Testamentsanfechtung im Auftrag meiner Mandantschaft. Ich prüfe, ob formelle Mängel oder fehlerhafte Willensäußerungen vorliegen und setze mich für die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Testaments ein. Falls Erben versuchen, einen letzten Willen zu widerlegen, verteidige ich die Rechte meiner Mandanten, damit deren Ansprüche geschützt bleiben.



4. Pflichtteilsansprüche durchsetzen


Falls ein Angehöriger im Testament des Erblassers nicht bedacht wurde, haben bestimmte Erben gemäß § 2303 BGB Anspruch auf einen Pflichtteil. Ich setze für meine Mandantschaft solche Pflichtteilsansprüche durch, insbesondere wenn diese im Testament ausgeschlossen oder zu gering bemessen sind. Ich helfe dabei, die Höhe des Pflichtteils zu berechnen und gegebenenfalls eine entsprechende Auszahlung zu erzwingen.



5. Vermächtnisse und Auflagen


Manchmal wird im Testament ein Vermächtnis zugewiesen, das nicht in das reguläre Erbe fällt, oder es gibt bestimmte Auflagen, die erfüllt werden müssen. Ich setze die Ansprüche auf diese Vermächtnisse durch, falls der Erblasser seiner Verfügung nicht nachgekommen ist oder der Beschenkte sich weigert, das Vermächtnis zu erfüllen.



6. Erbstreitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen


Falls sich die Erben untereinander nicht einigen können und es zu ernsthaften Konflikten kommt, vertrete ich meine Mandantschaft in Erbstreitigkeiten vor den Gerichten. Ich übernehme die gerichtliche Durchsetzung von Erbansprüchen und arbeite daran, eine Lösung zu finden, die meinen Mandanten*innen die Ihnen zustehenden Rechte sichert.



7. Durchsetzung von Ansprüchen bei unvollständigem Nachlass


Wenn der Nachlass nicht vollständig ausbezahlt oder verwaltet wird, etwa aufgrund von vermögensrechtlichen Streitigkeiten oder unklarer Nachlassregelungen, nehme ich die rechtlichen Schritte in die Hand, um sicherzustellen, dass die gesamten Erbansprüche meiner Mandantschaft erfüllt werden. Ich überprüfe den Nachlass, kläre offene Forderungen und leite die erforderlichen rechtlichen Schritte ein.

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